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Man sieht uns zwar meist nicht, aber wir sind da! Wir werkeln im Hintergrund. Die Schüler denken meistens, dass Klettergerüste oder die Tischtennisplatte einfach "so auftauchen", aber es ist der Förderverein, der da seine Hände im Spiel hat.

Hier gibt es unsere aktuelle Satzung, sowie ein Anmeldeformular.

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Den Anmeldebogen für die Schulanmeldung finden Sie auch hier

 

Für Eltern aus der Gemeinde Holle, deren Kinder 2025 schulpflichtig werden, findet ein

 

Elternabend am 8. April 2024

um 19:30 Uhr im Musikraum statt.

 

Zudem werden Sie gebeten, anschließend zu dem Ihnen schriftlich mitgeteilten Termin mit Ihrem Kind zur Anmeldung in die Schule zu kommen. 

  

Informationen zur Schulanmeldung und zur Flexibilisierung des Einschulungstermins

Beginn der Schulpflicht

Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet.
Die Möglichkeit der Einschulung von „Kann“-Kindern, die erst nach dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, bleibt erhalten.

Flexibilisierung des Einschulungstermins

Für Kinder, die in dem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben. Sie muss nicht begründet werden. Es handelt sich um die Kinder, die in dem Zeitraum vom 2. Juli bis zum 1. Oktober ihren sechsten Geburtstag haben.

 

Weitere Informationen zur Verschiebung der Einschulung um ein Jahr finden Sie hier  

 

 

23.11.21, 18:00 Uhr

Die aktuellen Zugangsbedingungen 

 

2G+

Liebe Besucherinnen und Besucher,                          

am 22. November 2021 wurde das Infektionsgesetz geändert. Somit gilt die niedersächsische Verordnung über präventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ab dem 24. November 2021. Festgehalten in der Rundverfügung 30/2021.

Weitere Informationen: www.niedersachsen.de/verkuendung

Grundsätzlich gilt auch an unserer Schule:

Personen, die nicht zur Schulgemeinschaft gehören und keinen dienstlichen Auftrag zu erfüllen haben, dürfen die Schule nur nach der

2-G-Plus-Regel (geimpft, genesen und PCR-Test  oder POC-Test) betreten.

Wir hatten nach der Schulelternratssitzung vereinbart, dass Kinder ohne Test oder schriftliche Bestätigung im Durchgang zum Sporttrakt warten. Wenn Sie auf dem Hof sind, kommt Ihr Kind nach draußen. 

Der Test selbst oder die Unterschrift für den negativen Test wird dann draußen auf dem Hof nachgeholt. 

Dafür brauchen Sie als Erwachsener keinen POC- oder PCR-Test. 

Wenn Sie allerdings (wie in den letzten Tagen mehrfach geschehen) die Schule betreten, 

dann weisen Sie im Sekretariat oder bei der Schulleitung sofort die notwendigen Testbescheinigungen vor.

Dienstleister und Handwerker bestätigen mit ihrer Unterschrift im Sekretariat, dass sie die notwendigen Unterlagen bei ihrem Arbeitgeber/Dienstherrn vorgelegt haben.

Für den Aufenthalt im Schulgebäude gelten strenge Abstands- und Hygieneregeln sowie Maskenpflicht. 

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11.11.21, 16:00 Uhr

Hier finden Sie die aktuelle Fassung des Rahmen - Hygieneplan Schule 9.0.

 

23.09.21, 18:00 Uhr 

Hier finden Sie die aktualisierte Fassung des Rahmen - Hygieneplan Schule 8.0.

 

17.09.2021, 18:00 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

der Landkreis Hildesheim rief die Warnstufe 1 aus. Das hat nur geringe Auswirkungen auf die Schulgemeinschaft. Bitte beachten Sie die Vorgaben im aktuell gültigen Rahmen - Hygieneplan Schule

 

11.06.2021, 12:00

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Schulleitung steht, wie auch schon in den zurückliegenden Wochen und Monaten, in engem Kontakt mit dem Gesundheitsamt Hildesheim.

Bisher sind von dieser Seite keine weitreichenden infektionschützenden Maßnahmen angeordnet worden, die eine ganze Klasse oder Kohorte betreffen. Wenn das Gesundheitsamt eine Quarantänemaßnahme für einzelne Schüler oder Schülerinnen unserer Schule angeordnet hatte, betraf dies nicht die ganze Kohorte.

Wir sind uns darüber im Klaren, dass Sie berechtigte Sorge um die Gesundheit Ihrer Kinder haben. Aus diesem Grund gilt es hier noch einmal festzustellen, dass die Schule alles unternimmt, um die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Schule bestmöglich zu schützen. Die Schule selbst ordnet jedoch keine infektionsschützenden Maßnahmen an und sie darf aus datenschutzrechtlichen Gründen auch keinerlei Informationen über einzelne Personen bezüglich ihres Gesundheitsstatus bekannt geben. Letztendlich sind Sie als Sorgeberechtigte für Ihr Kind verantwortlich. Das beinhaltet auch das Recht, Ihr Kind an einzelnen Tagen nicht zur Schule zu schicken, wenn aus Ihrer Sicht berechtigte Gründe dazu vorliegen.

Alle weiteren Informationen zu eventuellen Sofortmaßnahmen des Gesundheitsamtes, die

eine ganze Kohorte oder

mehrere ganze Kohorten oder

die ganze Schule betreffen,

werden auf dieser Internetseite veröffentlicht.

Solange dies nicht der Fall ist, gilt wie bisher der eingeschränkte Regelbetrieb (Szenario A).

Sollten, - wie bisher - , nur Einzelmaßnahmen angeordnet werden, erhalten Sie darüber keine Information.

 

Hygienekonzept 

Im eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A) umfasst der Stundenplan auch weiterhin

alle Stunden (auch 2 Stunden Sportunterricht und kein Schwimmen), mit Ausnahme der AGs in Klasse 3/4. 

Ebenfalls gibt es eine Betreuung in Klasse 1/2 für die dort angemeldeten Kinder.               

Das Hygienekonzept ist nur leicht angepasst worden. Noch immer besteht im Bus, in den Fluren, Gängen und 

Pausen eine Maskenpflicht. Bitte denken Sie daher daran, Ihrem Kind eine Maske mitzugeben und für die

Hygiene derselbigen zu sorgen. 

Vielen Dank ! 

 

Die für uns geltenden Bestimmungen zum Schutz gegen das Virus finden Sie im aktuell gültigen Rahmen - Hygieneplan Schule.

 

Auch die Empfehlungen zum Verhalten bei Auftreten von respiratorischer Symptomatik dienen Ihrer Information.

Zusätzlich können Sie hier die aktuelle  Pausenregelung der GS Holle im Szenario A einsehen. 

 

06.05.2021

Schulbesuch bei Erkrankung

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12.04.2021

Aktuelle Informationen zum Schulstart nach Ostern 

sowie zur verpflichtenden Antigen-Selbsttestung zuhause

finden Sie in Ihrem IServ. 

Erklärvideo Selbsttest

Bitte tragen Sie Ihre Bestätigung ins Hausaufgabenheft ein (Datum, Test negativ, Unterschrift) anstelle eines Zettels. Vielen Dank ! 

Nochmals ein Hinweis zur herausragenden Bedeutung von IServ in dieser Ausnahmesituation.

Bitte melden Sie sich täglich in IServ an, um aktuelle Informationen aus der Schule auch tatsächlich zeitnah zu erhalten. Dort werden News, Kalender, E-Mails, Aufgaben und Videokonferenzen für Ihre Kinder und Sie zur Verfügung gestellt. Eine bloße Weiterleitung der E-Mails ist weder ausreichend, noch vorgesehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass schulische Informationen nunmehr ausschließlich im IServ-Account Ihres Kindes landen und keine anderen privaten E-Mail-Adressen von Eltern mehr von der Schule genutzt werden. Der Grund hierfür liegt schlicht und einfach in der Zuverlässigkeit.          

Deswegen ein Tipp: Laden Sie sich doch die IServ-App auf Ihr Handy, dann ist das tägliche Anmelden schnell erledigt und mit der richtigen Einstellung Ihres Telefons erhalten Sie sogar eine Push Nachricht beim Eingang einer neuen Mitteilung. 

Falls Sie Unterstützung mit IServ benötigen, zögern Sie bitte nicht, sich zu melden. Schreiben Sie eine E-Mail an Illes(at)gsholle.de. Von dort erhalten Sie Hilfe zum Zugang und zur Nutzung Ihres Accounts.

14.12.2020, 12:45 Uhr

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Situation am heutigen Vormittag macht es erforderlich, sich nochmals an Sie zu wenden, um auch auf Ihren vielfachen Wunsch hin Klarstellungen vorzunehmen.

1. In der letzten Woche gab es bereits die Mitteilung, dass Eltern ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen können, dies gilt nach wie vor, allerdings in etwas verschärfter Form.

2. Die Schule ist nur für diejenigen geöffnet, die ihre Kinder NICHT zu Hause lassen können. Normal ist, dass die Kinder zu Hause bleiben. Für diejeningen, die Not haben, bleiben die Schulen offen. Es findet in der Schule der gleiche Unterricht wie zu Hause statt. Mit dieser Regelung verpasst niemand etwas, der nicht in der Schule ist.

3. Es werden ab Mittwoch keine Arbeiten geschrieben. Ausnahmen sind nicht möglich.

4. Daher richte ich heute den dringenden Appell an Sie, Ihre Kinder generell ab Mittwoch, den 16.12.2020 zu Hause zu lassen.

5. Es ist nicht von einer Notbetreuung in der Schule die Rede, das möchte ich ausdrücklich betonen. Diese findet ausschließlich am 21./22.12.2020 statt.

Bitte schauen Sie regelmäßig in IServ (am besten täglich), um die von der Klassenlehrkraft erstellten Lernmaterialien zu erhalten und auch in diesen Zeiten gut informiert zu bleiben. 

25.11.2020, 19:00 Uhr

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

aufgrund zahlreicher Anfragen möchten wir noch einmal grundsätzlich Stellung zum Vorgehen des Gesundheitsamtes Hildesheim nehmen. 

1. Nur das Gesundheitsamt, nicht die Eltern, nicht die Erziehungsberechtigten und nicht die Schule ordnet infektionsschützende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz an.

2. Diesen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. 

3. Im Zuge der Kontaktverfolgung sammelt das Amt zahlreiche Detailinformationen. Im Anschluss wird eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und bei Bedarf diejenige Maßnahme angeordnet, die für das jeweilige Umfeld den kleinsten Eingriff bei größtmöglichem Schutz darstellt.

4. Dies kann unter Umständen auch dazu führen, dass im Einzelfall bei einer Familie für die eine Gemeinschaftseinrichtung (z.B. Krippe, Hort, Kindergarten o.ä.) eine andere Maßnahme angeordnet wird, als für die andere Gemeinschaftseinrichtung (z.B. die Schule).

5. Diese genauen persönlichen Hintergründe und Erkenntnisse über die tatsächliche Gefährdungssituation unterliegen jedoch dem Datenschutz und sind daher weder vom Gesundheitsamt, noch von der Schule oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen zu veröffentlichen.

6. Wenn für eine einzelne Person eine infektionsschützende Maßnahme angeordnet wird (z.B. eine Quarantäne), bleiben die übrigen Personen davon unberührt. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulgemeinschaft, die gesund sind und sich nicht in Quarantäne befinden, weiterhin der Schulpflicht bzw. der Dienstpflicht unterliegen und auch zur Schule kommen sollten. 

7. Sollten einzelne Eltern oder Erziehungsberechtigte ihr Kind dennoch zuhause lassen, liegt dies selbstverständlich in ihrer eigenen Verantwortung. 

Es wird noch eine längere Zeit darauf ankommen, die Ruhe zu bewahren und mit Besonnenheit in gemeinsamer Verantwortung die Balance zwischen Gesundheitsschutz und Bildungsauftrag jeden Tag neu zu finden. Deshalb bitten wir Sie mit Blick auf die bestmöglichen Erziehungs- und Bildungschancen Ihrer Kinder auch weiterhin herzlich um eine konstruktive Zusammenarbeit.  

 

25.11.2020, 8:15 Uhr 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Schulleitung steht, wie auch schon in den zurückliegenden Wochen, in engem Kontakt mit dem Gesundheitsamt Hildesheim. Bisher sind von dieser Seite keine weitreichenden infektionschützenden Maßnahmen angeordnet worden, die eine ganze Klasse oder Kohorte betreffen. 

Wenn das Gesundheitsamt eine Quarantänemaßnahme für einzelne Schüler oder Schülerinnen unserer Schule angeordnet hatte, betraf das weder die Klasse noch die Kohorte. 

Wir sind uns darüber im Klaren, dass Sie berechtigte Sorge um die Gesundheit Ihrer Kinder haben. 

Aus diesem Grund gilt es hier noch einmal festzustellen, dass die Schule alles unternimmt, um die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Schule bestmöglich zu schützen.

Die Schule selbst ordnet jedoch keine infektionsschützenden Maßnahmen an und sie darf aus datenschutzrechtlichen Gründen auch keinerlei Informationen über einzelne Personen bezüglich ihres Gesundheitsstatus bekannt geben.

Letztendlich sind Sie als Sorgeberechtigte für Ihr Kind verantwortlich. Das beinhaltet auch das Recht, Ihr Kind an einzelnen Tagen nicht zur Schule zu schicken, wenn aus Ihrer Sicht berechtigte Gründe dazu vorliegen.

Alle weiteren Informationen zu eventuellen Sofortmaßnahmen des Gesundheitsamtes, die 

eine ganze Klasse oder 

mehrere ganze Klassen oder 

eine ganze Kohorte oder 

mehrere ganze Kohorten oder 

die ganze Schule betreffen, werden auf dieser Internetseite veröffentlicht.   

Solange dies nicht der Fall ist, gilt wie bisher der eingeschränkte Regelbetrieb (Szenario A).              

                                  

Sollten, - wie bisher - , nur Einzelmaßnahmen angeordnet werden, erhalten Sie darüber keine Information. 

 

 Darf mein Kind in die Schule

Hygienekonzept 

Im eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A) umfasst der Stundenplan auch weiterhin

alle Stunden (auch 2 Stunden Sportunterricht und kein Schwimmen), mit Ausnahme der AGs in Klasse 3/4. 

Ebenfalls gibt es eine Betreuung in Klasse 1/2 für die dort angemeldeten Kinder.               

Das Hygienekonzept ist nur leicht angepasst worden. Noch immer besteht im Bus, in den Fluren, Gängen und 

Pausen eine Maskenpflicht. Bitte denken Sie daher daran, Ihrem Kind eine Maske mitzugeben und für die

Hygiene derselbigen zu sorgen. 

Vielen Dank ! 

Den Erlass zur Untersagung des Schulschwimmens finden Sie hier.

Die für uns geltenden Bestimmungen zum Schutz gegen das Virus finden Sie im aktuell gültigen Rahmen - Hygieneplan.

Auch die Empfehlungen zum Verhalten bei Auftreten von respiratorischer Symptomatik dienen Ihrer Information.

Zusätzlich können Sie hier die aktuelle  Pausenregelung der GS Holle im Szenario A einsehen. 

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