Folgende Themen stehen Ihnen zur Verfügung

(Durch Anklicken gelangen Sie direkt zur den Informationen)

 

 

Förderverein

 

Den Förderverein gibt es seit 2015.

Die Vorsitzende Katja Hilge-Irrrgang ist unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu erreichen.

 

 

 

Feste Unterrichts- und Betreuungszeiten

Die Grundschule Holle ist eine Verlässliche Grundschule mit festen Unterrichts- und Betreuungszeiten.

 

Unsere Unterrichtszeiten sind folgende:

Kl. 1 .......... Mo, Mi, Do, Fr 8.15 Uhr bis 11.55 Uhr

Di 8.15 Uhr bis 13.00 Uhr Kl. 2 .......... Mo, Di, Fr 8.15 Uhr bis 11.55 Uhr   Mi, Do 8.15 Uhr bis 13.00 Uhr Kl. 3 u. Kl . 4 Mo, Di, Fr 8.15 Uhr bis 13.00 Uhr Mi oder Do 8.15 Uhr bis 13.50 Uhr

 

Nur an den regulären Ausgabetagen der Zeugnisse endet der Unterricht nach der dritten Stunde um 11.05 Uhr.

An diesen Tagen findet keine Betreuung statt.

 

Zeitplan des Schulvormittages (Stundentafel)

 

Klasse 1 / 2 Uhrzeit Klasse 3 / 4

Frühaufsicht 8.00 - 8.10 Frühaufsicht

1. Stunde 8.15 - 9.00 1. Stunde

kleine Pause 9.00 - 9.05 kleine Pause

2. Stunde 9.05 - 9.50 2. Stunde

Frühstückspause 9.50 - 10.00 Frühstückspause

große Pause 10.00 - 10.15 große Pause

3. Stunde 10.20 - 11.05 3. Stunde

kleine Pause 11.05 - 11.10 kleine Pause

4. Stunde 11.10 - 11.55 4. Stunde

große Pause 11.55 - 12.10 große Pause

Betreuung  /    12.15 - 13.00 5. Stunde
Förderunterricht

13.00 - 13.05 kleine Pause

13.05 - 13.50 6. Stunde    
Arbeitsgemeinschaften / Sportförderunterricht

 

Der Stundenplan der einzelnen Klassen umfasst für:

 

Klasse 1 (21 Stunden): Mo, Mi, Do und Fr    4 Stunden       16

                                     Di                                         5           21

(plus jeweils 1 Std. Betreuung nach Anmeldung)    4           25

Klasse 2 (22 Stunden): Mo, Di, Fr    4 Stunden 12  

Mi  +   Do    5 Stunden10

(plus jeweils 1 Betreuung am Mo, Di, Fr nach Anmeldung) 3       25

Klasse 3 (26 Stunden): Mo, Di,  Fr    5   Stunden 15

Mi oder  Do  6 Stunden 11 26

Klasse 4 (26 Stunden): Mo, Di,  Fr    5 Stunden 15

Mi oder Do   6 Stunden 11 26

 

Betreuungsangebot

 

Für die Klasse 1 haben wir an allen Wochentagen außer dem Dienstag (da sind ohnehin 5 Stunden Unterricht), für die Klasse 2 an den Tagen Montag, Dienstag und Freitag für die Zeit von 11.55 Uhr bis 13.00 Uhr Betreuungsgruppen eingerichtet. Für dieses freiwillige Betreuungsangebot müssen die Kinder für die Dauer jeweils eines Schulhalbjahres schriftlich verbindlich an- und abgemeldet werden.

Eine Betreuung an einzelnen Wochentagen ist nicht möglich. 

 

Brückenjahr : Übergang vom Kindergarten in die Grundschule

Mehr Informationen finden Sie im Bereich "Das Schulleben / Kooperationspartner". 

 

Nachmittagsbetreuung im Hort

Der Hort betreut bis zu 80 Schulkinder. Er ist in den Räumen der Grundschule Holle angesiedelt. Träger des Hortes ist die AWO Kreisverband Hildesheim-Alfeld Sozialdienste GmbH. Die Betreuungszeit während der Schulzeit beginnt um 13.00 Uhr . Dann bekommen alle Kinder ein Mittagessen, das frisch angeliefert wird.

Danach bieten sich den Kindern folgende Möglichkeiten:

  • Freispiel drinnen und draußen
  • Hausaufgabenhilfe
  • Teilnahme an Arbeitsgruppen im Hort wie Theater AG oder Bastel AG
  • Teilnahme an Sport- und Freizeitangeboten der Holler Vereine bei bestehender Mitgliedschaft.

Die Betreuungszeit endet um 17.00 Uhr. 

Kontakt und Anmeldung

 

Wenn Ihr Kind mit dem Auto gebracht wird

 

Vor Schulbeginn kommt es im Bereich Bahnhofstraße/Kirschengarten/Kindergarten  gelegentlich zu unübersichtlichen Verkehrssituationen.

Parken Sie auf keinen Fall in den Bushaltebuchten am Schulgelände und beachten Sie die Parkverbote in der Bahnhofstraße sowie der Schlesierstraße. Sie blockieren sonst die Haltezone für ankommende Schulbusse und die Durchfahrt für die Abfallbeseitigung. Insbesondere die Rettungswege müssen jederzeit frei gehalten werden ! Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Parkplatz vor der Schule innerhalb der regulären Schulzeit Lehrkräften vorbehalten ist.

  

Elternarbeit und Elternmitwirkung

Qualitätsmerkmale Schulischer Elternarbeit

Elternarbeit

Elternmitwirkung

Die Eltern einer Klasse wählen für 2 Jahre die Klassenelternvertretung (Vorsitzende(n), Stellvertreter(in)). Der/die gewählte Vorsitzende der Klassenelternschaft lädt in Absprache mit der Klassenlehrkraft zu Elternversammlungen ein und nimmt an den Klassenkonferenzen teil.

 

Die gewählten Eltervertreter aller Klassen bilden den Schulelternrat. Aus seinen Reihen wählt der Schulelternrat eine/einen Vorsitzende(n) und eine/einen Stellvertreter(in). 

Daneben bestimmt der Schulelternrat 6 weitere Vertreter aus seinen Reihen für die Gesamtkonferenz mit vollem Stimmrecht. In der Gesamtkonferenz wirken die Elternvertreter, Vertreter des Schulträgers (Gemeinde Holle) und das Kollegium zusammen.

Alle zwei Jahre wird an der Schule ein neuer Schulvorstand gebildet, der u.a. aus je 4 Eltern- und Lehrervertretern besteht. Der Schulvorstand ist das zentrale Organ für die Qualitätsentwicklung der Schule. Weitere Informationen, wie Sie sich in die schulische Gremienarbeit einbringen können, finden Sie im Bereich "Eltern intern". 

 

Schülerunfälle

Ihr Kind ist bei allen schulischen Veranstaltungen am Vormittag und am Nachmittag sach- und unfallversichert. Das gilt auch für den direkten Schulweg. Der Versicherungsschutz entfällt unter Umständen, wenn Ihr Kind - zum Beispiel in den großen Pausen - das Schulgelände unerlaubt verlässt oder den Schulweg erheblich ausdehnt. Weisen Sie Ihr Kind bitte eindringlich auf diesen Sachverhalt hin. Schülerunfälle müssen umgehend im Sekretariat der Schule gemeldet werden.

 

Schulbücher und Arbeitsmaterialien

Klasse 1:

Sämtliche Bücher und Arbeitsmaterialien sind von Ihnen zu beschaffen und zu bezahlen. Nähere Informationen erhalten Sie auf einem Informationsabend vor der Einschulung. Wenn Sie Unterstützung bei der Finanzierung dieser Anschaffungen benötigen, zögern Sie bitte nicht, sich vertrauensvoll an Ihre Klassenlehrkraft oder den Schulelternrat zu wenden. 

 

Klasse 2-4:

Ausgewählte Bücher können von der Schule zu einem festgesetzten Mietpreis für das jeweilige Schuljahr gemietet werden (sogenannte Lehrmittelausleihe). Sie können diese jedoch auch zum Verbleib in Ihrem Eigentum selbst anschaffen. Der Großteil an Büchern und Zusatzmaterialien ist jedoch von Ihnen selbst zu kaufen. Sie werden rechtzeitig zum Schuljahresende schriftlich von der Schulleitung über Ihre Möglichkeiten informiert.

Bitte halten Sie Ihre Kinder dazu an, sorgfältig mit allen über die Lernmittelausleihe ausgeliehenen Büchern umzugehen. Die Bücher müssen mit einem Schutzumschlag versehen werden. Außerdem muss darauf geachtet werden, dass im Schulranzen mitgeführte Getränkeflaschen oder –tüten nicht auslaufen und die Bücher verunreinigen. 

Verlorene, beschädigte oder verunreinigte Mietbücher sind zu einem bestimmten Zeitwert zu ersetzen.

 

Kopier- und Materialkosten

Die extrem steigenden Papierpreise sowie die Höhe der Kopierkosten machen es erforderlich, eine einmalige Umlage für die Erstellung von Arbeitsblättern pro Schüler/Schülerin und pro Jahr zu erheben. 

Für eine Reihe von Bastel- und Werkarbeiten wird ebenfalls ein einmaliger Jahresbetrag fällig. Die Klassenlehrkraft informiert Sie jeweils am Schuljahresende mittels der Materialliste und sammelt beide Beträge zum Schuljahresbeginn ein.

Wenn Ihr Kind an der Betreuung teilnimmt, wird die Betreuungskraft Sie ebenfalls schriftlich um eine Umlage für in der Betreuung verwendete Materialien bitten.

 

Der sichere Schulweg

Wichtig ist, dass ihr Kind den Schulweg oder den Weg zur Bushaltestelle sicher kennt. Gehen Sie den Weg vor dem ersten Schultag mehrfach mit ihm und erklären Sie ihm die Verkehrszeichen.

Weisen Sie auch auf besondere Gefahrenpunkte hin.

Der kürzeste Weg muss nicht der sicherste sein!

Es ist auch sehr wichtig, dass Sie Ihr Kind zur Selbständigkeit erziehen. Ein selbstsicheres Kind, das Gefahren richtig einzuschätzen gelernt hat, ist weniger gefährdet als ein überbehütetes.

Bitte verzichten Sie weitestgehend darauf, Ihr Kind mit dem Auto zur Schule zu bringen. 

Wenn der Schulweg in kleinen Gruppen zurückgelegt wird, erhöht sich für das einzelne Kind die Sicherheit (weitere Gründe hierfür finden Sie unter dem Menüpunkt Aktionstage "Zu Fuss zur Schule").

 

 

Schülerbeförderung

Wenn Ihr Kind an der Schülerbeförderung teilnimmt, werden Sie gebeten, sehr eindringlich auf Ihr Kind einzuwirken, dass es sich sowohl beim Warten an der Bushaltestelle, beim Einsteigen und Verlassen des Busses als auch während der Fahrt seinen Mitschülern gegenüber rücksichtsvoll und dem Busfahrer gegenüber höflich verhält und dass es für sich selbst und für die übrigen Kinder keine Gefährdung darstellt.

Andererseits sollten Sie uns Dinge mitteilen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Schülerbeförderung negativ auffallen und die kritikwürdig sind, damit hier Abhilfe geschaffen werden kann.

Zum Erhalt der Busfahrkarten bekommen Sie rechtzeitig vorab Post vom Landkreis Hildesheim, in der das Prozedere erklärt wird. Anschließend werden die Busfahrkarten ebenfalls per Post direkt an Sie versendet. 

Wenn der Bus einmal verspätet oder gar nicht kommt

Wenn der Bus Verspätung hat sind laut Satzung der Schülerbeförderung des Landkreises Hildesheim den Grundschülern 30 Minuten Wartezeit nach der planmäßigen Abfahrtszeit des Busses zuzumuten. Sollte der Bus bis dahin nicht an der Haltestelle erscheinen, darf Ihr Kind nach Hause gehen. Für diesen Fall ist es wünschenswert sich mit anderen Eltern abzusprechen und den Transport auf anderem Wege zu organisieren. Grundsätzlich besteht auch in diesem Fall Schulpflicht. 

 

Unterrichtsausfall bei schlechter Witterung

(Schnee- und Eisglätte, Sturm, Überflutung, ...) Es gilt folgende Regelung:

Der Unterrichtsausfall wird durch den Rundfunk bekannt gemacht. Hören Sie bei entsprechender Witterung NDR 2 oder NDR 1 Radio Niedersachsen. Auch die Schulleitung erhält keine weiteren Informationen.

Bei schlechter Witterung ohne offiziellen Unterrichtsausfall entscheiden Sie angesichts der örtlichen Verhältnisse selbst, ob Sie Ihr Kind zur Schule schicken. Behalten Sie Ihr Kind wegen der schlechten Wetterlage zu Hause, ist es in jedem Fall entschuldigt.

Kinder, die trotz offiziellem Unterrichtsausfall zur Schule kommen, werden laut Stundenplan in der Schule betreut. Das gilt auch für die beantragte Betreuung für die Klassen 1 und 2.

 

Umweltschule Europa

Unsere Schule ist mehrfach als Umweltschule Europa ausgewiesen.

Wir möchten Sie bitten unser Bemühen zu unterstützen, Müll und Abfall umweltbewusst zu trennen und mit dem Sammeln von Briefmarken und Korken soziale Projekte zu unterstützen. Bitte achten auch Sie bei der Beschaffung von Arbeitsmaterialien auf Umweltverträglichkeit und Recycling.

 

Läusebefall

Es ist sehr unangenehm aber keine Schande, wenn sich Läuse eingeschlichen haben. Das kann jeden treffen. Wenn Läuse festgestellt werden, erhalten Sie ein Merkblatt über den Kopflausbefall mit wichtigen Hinweisen zum Verhalten in den betroffenen Familien.

Des Weiteren erhalten Sie ein Formular mit 2 Erklärungen zur Erst- und Zweitbehandlung, welches Sie uns bitte ausgefüllt zukommen lassen.

Die betroffenen Kinder können direkt nach der Erstbehandlung ohne ärztliches Attest die Schule wieder besuchen, wenn Sie die Erklärung zur Erstbehandlung vorlegen.

Die Schule kann ein ärztliches Attest einfordern, wenn trotz der Zweitbehandlung nach 8-10 Tagen innerhalb von 4 Wochen erneut eine Läusebefall festgestellt wird. 

 

 

Praktische Sport- und Schwimmkleidung

Mit der Einschulung bekommen Sie den Stundenplan für die Klasse, der Ihr Kind angehört. Dann wissen Sie auch, wann in der Klasse Sport- und Schwimmunterricht erteilt wird.

Eine Bitte der Sportlehrkräfte:

Kleiden Sie Ihr Kind am Sport- und Schwimmtag möglichst unkompliziert, damit das Umkleiden möglichst rasch vollzogen werden kann und wenig Zeit vom Unterricht in Anspruch genommen wird. Üben Sie auch das Zubinden der Schuhe. Klettverschlüsse an den Straßen- und Sportschuhen sind eine wesentliche Erleichterung. Die Sportschuhe müssen eine helle Sohle vorweisen.

Sport- und Schwimmzeug sollte in einem geeigneten Beutel oder einer Tasche mitgebracht werden. Im Winter empfehlen wir Ihnen, Ihrem Kind eine Mütze oder Kapuze mitzugeben. 

 

 

Zeugnisse und Noten in der Grundschule

Nach dem ersten Schulhalbjahr in Klasse 1 werden keine Zeugnisse erteilt. Das Zeugnis am Ende des ersten Schuljahres enthält Beschreibungen der Lernstände in den Lehrgängen

• Lesen

• Schreiben

• Rechnen (Mathematik)

Daneben werden Aussagen über das Arbeits- und Sozialverhalten gemacht. Ferner gibt es noch Angaben zu besonderen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen.

Es werden keine Noten erteilt.

Das erste Zeugnis mit Noten wird im 3. Schuljahr erteilt.

Von Klasse 1 gehen die Kinder ohne Versetzung über in Klasse 2.

Es gibt keine Nichtversetzung. Es besteht aber die Möglichkeit des freiwilligen Zurücktretens auf Antrag der Eltern nach vorheriger gründlicher Beratung zwischen Eltern und Klassenlehrkraft. Die Entscheidung hierüber fällt die Klassenkonferenz.

Nach Klasse 2, 3 und 4 kann die Zeugniskonferenz die Nichtversetzung aussprechen. Das Schuljahr muss in diesem Fall wiederholt werden.

Nur an den regulären Ausgabetagen der Zeugnisse endet der Unterricht nach der dritten Stunde um 11.05 Uhr. An diesen Tagen findet keine Betreuung statt. 

  

Beratung und Unterstützung durch das HiBUZ            

(Hildesheimer Beratungs- und Unterstützungszentrum)

Dieses Beratungsangebot im Bereich der emotional-sozialen Entwicklung (Verhaltensauffälligkeiten) richtet sich gleichermaßen an Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler. 

Das Ziel ist die gemeinsame Suche nach einer schulischen Perspektive. Die kostenfreie Beratung wird in einem Zweierteam durchgeführt und unterliegt der Schweigepflicht. Das HiBUZ bietet in der Schule oder in seinen eigenen Beratungsräumen für die etwa einstündigen Gespräche eine störungsfreie Umgebung

Inhalte der Sprechstunde können sein :

  • die Eingrenzung auf den jeweiligen Unterstützungsbereich
  • Koordinierung der Bereiche Lernen und Sprache
  • die Vermittlung einer HiBUZ-Beratung, wenn sich im Gespräch der Schwerpunktbereich emotional-soziale Entwicklung (Verhaltensauffälligkeiten) herausstellt
  • Austausch von Fachinformationen
  • kollegialer Austausch unter Lehrkräften
  • grundsätzlich sind alle Fragen erwünscht

 

 

 

 

 


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